Foto 'Fragen an die Polizei' © LPD Wien / Gilbert Bandl

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bewerbung

Eine Bewerbung zur österreichischen Bundespolizei kann ausschließlich online erfolgen. Den Link zum Bewerbungsportal finden Sie unter Bewerbung. Sie können sich auch direkt in der Jobbörse der Republik Österreich bewerben. Für Fragen zum Bewerbungsprozess stehen wir Ihnen per Mail (BMI-II-BPD-3-b@bmi.gv.at) oder über unser Chat-Service zur Verfügung.

In der Jobbörse der Republik Österreich kann man sich auf die jeweilige Ausschreibung der gewünschten Landespolizeidirektion bewerben. Falls Sie sich für mehrere Landespolizeidirektionen interessieren, müssen Sie sich dennoch für eine entscheiden. Mehrfachbewerbungen sind nicht möglich, da in Österreich die Bundespolizei einheitlich organisiert ist. Das Ergebnis Ihres Auswahlverfahrens hat in allen Landespolizeidirektionen Gültigkeit, falls Sie in Ihrem bevorzugten Bundesland nach positivem Abschluss aller Auswahlverfahrensteile auf Grund Ihrer Platzierung nicht zur Polizeigrundausbildung einberufen werden können.

Wir sind eine Bundespolizei, deshalb gibt es in Österreich einheitliche Aufnahmekriterien sowie ein einheitliches Auswahlverfahren. Mehrfachbewerbungen sind nicht möglich. In der Jobbörse der Republik Österreich besteht die Möglichkeit, sich für eine Landespolizeidirektion (Bundesland) zu bewerben. Bewerben Sie sich bei mehr als einer Landespolizeidirektion (Bundesland), werden Sie von uns kontaktiert und aufgefordert, sich für ein Bundesland zu entscheiden. In diesem werden Sie das Auswahlverfahren absolvieren und im Fall einer Aufnahme nach Abschluss der zweijährigen Grundausbildung mindestens fünf Jahre Ihren Polizeidienst verrichten.

Punkt 5 im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung „Präferenzen – Arbeitsortwunsch“ in der Jobbörse der Republik Österreich hat keine Aussagekraft über das Bundesland, für das Sie berücksichtigt werden.

Ihr Ergebnis hat in allen Landespolizeidirektionen Gültigkeit, falls Sie in ihrem bevorzugten Bundesland nach positivem Abschluss aller Auswahlverfahrensteile auf Grund Ihrer Platzierung nicht zur Polizeigrundausbildung einberufen werden können.

Sollte die von Ihnen gewünschte Landespolizeidirektion keine aktuelle Ausschreibung veröffentlicht haben, können Sie über den Button „Interessensbekundung“ Ihr Interesse am Polizeiberuf bekanntgeben. Sie können ein Profil in der Jobbörse der Republik Österreich anlegen und werden per Mail informiert, sobald neue Ausschreibungen online sind. Unabhängig davon finden Sie alle geplanten Ausschreibungstermine unter dem Punkt Bewerbung.

Wir empfehlen Ihnen, thematisch zusammenhängende Unterlagen oder Dokumente wie ärztliche Befunde oder Fotos von Tätowierungen als PDF hochzuladen. Wenn es zu Problemen kommt, können Sie sich per Mail an uns wenden.

Die ausgefüllte Sicherheitserklärung ist nach Absolvierung des ersten Testtages online in Ihrem Profil der Jobbörse der Republik Österreich hochzuladen.

Wichtig ist die sorgfältige Angabe Ihrer persönlichen Daten. Bei fehlenden bzw. falschen Angaben kann das Aufnahmeverfahren nicht positiv abgeschlossen und erst nach Ablauf einer Frist von zwölf Monaten neuerlich absolviert werden.

Sollte Ihnen beim Ausfüllen der Sicherheitserklärung etwas unklar sein, wenden Sie sich telefonisch an die Landespolizeidirektion in Ihrem Bundesland oder an den Chat-Service des Bundesministeriums für Inneres.

In Ihrem Profil in der Jobbörse der Republik Österreich finden Sie den Menüpunkt „Meine Bewerbungen“. Hier können Sie die gewünschte Bewerbung unter dem Button „Löschen/Zurückziehen“ zurückziehen.

Tätowierungen sind grundsätzlich erlaubt, jedoch werden sie einer Einzelfallüberprüfung unterzogen. Unabhängig von der Sichtbarkeit sind Tätowierungen nicht zulässig, die mit den Werten der Polizei nicht zu vereinbaren sind. Das sind Tätowierungen, die

  1. rechts- oder linksradikale bzw. extremistische,
  2. entwürdigende,
  3. sexistische bzw. frauenfeindliche sowie
  4. gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen

beinhalten oder das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der Tätigkeit als Polizistin oder Polizist erschüttern. Nähere Informationen zu Tätowierungen finden Sie unter der Seite "Bewerbung".

Einstellungs­voraussetzung

Ja, Sie können sich bereits vor Ihrem 18. Geburtstag bewerben, müssen aber bei der Aufnahme in die Polizeigrundausbildung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Nicht alle Einstellungsvoraussetzungen müssen bereits beim Einreichen der Bewerbung erfüllt sein.

Präsenz-/Zivildienst: Für männliche Bewerber gilt, dass erst bei der Aufnahme in den Grundausbildungslehrgang der Präsenz oder Zivildienst vollständig abgeleistet sein muss. In Ausnahmefällen kann eine Aufnahme in die Polizeigrundausbildung auch bei Untauglichkeit erfolgen (nach individueller Prüfung).

Führerschein: Der Führerschein kann im Rahmen der Polizeigrundausbildung gemacht werden. Es müssen allerdings die Voraussetzungen erfüllt sein, um den Führerschein ohne Auflagen mit Ausnahme der Auflage „Tragen eines Sehbehelfs“ (Code 01.01, Code 01.02 oder Code 01.06) erlangen zu können.

Mindestalter 18 Jahre: Zum Zeitpunkt des Beginns der Polizeigrundausbildung müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Für die Aufnahme in die Polizeigrundausbildung müssen Sie schwimmen können, allerdings muss dies nicht mehr durch ein Schwimmabzeichen nachgewiesen werden. Ihre Schwimmfähigkeiten werden bei der Polizeigrundausbildung überprüft. Der Schwimmunterricht während der zweijährigen Ausbildung setzt Schwimmkenntnisse voraus und bereitet Sie auf Ihre zukünftige Tätigkeit als Polizistin oder Polizist vor.

Da der Exekutivdienst erhöhte körperliche Anforderungen mit sich bringt, worunter auch die Sehleistung fällt, muss der Heilungsprozess vollständig abgeschlossen sein. Darüber hinaus kann erst nach sechs Monaten gesichert festgestellt werden, ob nach der Operation eine stabile Sehleistung gegeben ist und Folge- und Spätschäden ausgeschlossen werden können.

Nein, das ist nicht möglich. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist die Voraussetzung für die Bewerbung bei der Bundespolizei.

Ja, eine Bewerbung ist auch ohne Führerschein möglich. Dieser muss jedoch zu Beginn der Grundausbildung erlangt werden (Polizeischülerinnen und Polizeischülern in der Polizeigrundausbildung bis zum Ablauf des sechsten Monats; Polizeischülerinnen und Polizeischülern der Grundausbildung „Fremden- und grenzpolizeilicher Bereich“ bis zum Ablauf des vierten Monats der Grundausbildung).

Unter diesen Voraussetzungen haben Sie auch die Möglichkeit, eine Kostenerstattung für die Absolvierung des Führerscheins zu beantragen:

Die Führerschein-Ausbildung wurde erst nach der Aufnahme-Zusage begonnen und der Führerschein innerhalb der festgelegten Frist erlangt. Die Kosten des Führerscheins werden bei Vorlage einer Rechnung ersetzt (maximal 1.400 Euro). Die Kostenerstattung erfolgt

  • für Polizeischülerinnen und -schüler in der Polizeigrundausbildung nach positivem Abschluss der Grundausbildung und
  • für Polizeischülerinnen und -schüler der Grundausbildung „Fremden- und grenzpolizeilichen Bereich“ nach erfolgreichem Abschluss des ersten Dienstjahres.

Die Kostenübernahme erfolgt in Form von Monatsraten, deren Höhe sich durch gleichmäßige Verteilung des Wertes des Klimatickets auf die Monate der Gültigkeit ergibt, und zwar

  • für Polizeischülerinnen und -schüler in der Polizeigrundausbildung für die gesamte Dauer der Grundausbildung, somit für zwei Jahre,
  • für Polizeischülerinnen und -schüler der Grundausbildung „Fremden- und grenzpolizeilichen Bereich“ für ein Jahr.

Auswahlverfahren

Am ersten Testtag erhalten Sie vor Beginn der computerunterstützten psychologischen Eignungsdiagnostik von den Testinstruktorinnen und -instruktoren eine ausführliche Erklärung zum kommenden Auswahlverfahrensteil und den Ablauf der Testung.

Die psychologische Eignungsdiagnostik setzt sich aus mehreren Modulen bzw. Aufgabengruppen zusammen und wird zur Gänze am Computer absolviert, daher sollten Sie mit der Handhabung von Computermaus und Tastatur vertraut sein. Vor jeder neuen Aufgabengruppe erhalten Sie am Computer eine ausführliche Erklärung sowie Beispielaufgaben, anhand derer Sie die Bearbeitung üben können. Diese Beispielaufgaben fließen nicht in Ihr Punkteergebnis ein, sondern dienen dazu sicherzustellen, dass Sie für die anschließenden Testaufgaben gut vorbereitet sind. Wenn Sie nach der Bearbeitung der Übungsbeispiele mit dem Test starten wollen, geht es nach einem Mausklick von Ihnen als Bestätigung los.

Wenn Sie sich schon im Vorfeld mit Beispielen vertraut machen wollen, die Sie im Rahmen der psychologischen Eignungsdiagnostik bearbeiten werden, finden Sie auf unserer Homepage entsprechende Aufgaben.

Wir empfehlen Ihnen, ausgeruht zum ersten Testtag zu kommen, da dieser Teil des Auswahlverfahrens herausfordernd ist und etwa drei Stunden in Anspruch nimmt. Im Anschluss absolvieren Sie am Computer das klinisch-psychiatrische Verfahren.

Es gibt vom Innenministerium keine Kooperation mit Anbietern von Vorbereitungskursen. Allerdings finden Sie auf unserer Homepage die entsprechenden Informationen zu Auswahlverfahrensteilen, sodass Sie sich schon im Vorfeld mit den Inhalten auseinandersetzen und vertraut machen können.

Hohe Motivation, gute Rechtschreib- und Grammatikkenntnisse, kognitive Fähigkeiten, konzentriertes und ausdauerndes Arbeiten sowie eine positive Einstellung mit dem Willen, einen der spannendsten Berufe ausüben zu wollen, sind die besten Voraussetzungen für die beiden Auswahlverfahrenstage.

Da jede Landespolizeidirektion die Auswahlverfahrenstage selbst organisiert und die beiden Testtage nicht immer an derselben Örtlichkeit stattfinden, erfahren Sie die genaue Adresse im Schreiben der Terminbuchung für den ersten Testtag bzw. in der Einladung Ihrer Landespolizeidirektion für den zweiten Testtag. Falls Sie im Vorfeld Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Das Auswahlverfahren gilt als bestanden, wenn in allen Teilbereichen die Mindestkriterien erfüllt wurden. Darüber hinaus müssen Sie für eine Aufnahme in die Polizeigrundausbildung auch sämtliche Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.

Wenn in einem der Testteile die Mindestkriterien bzw. Anforderungen nicht erfüllt werden, wird der Punktewert mit „Null“ festgesetzt und das Auswahlverfahren gilt als nicht erfolgreich absolviert.

Alle Ergebnisse besitzen bundesweite Gültigkeit. Sowohl ein positives als auch ein negatives Ergebnis ist ein Jahr lang gültig, gerechnet ab dem ersten Testtag der psychologischen Eignungsdiagnostik. Allerdings gibt es in einzelnen Teilbereichen Sonderbestimmungen.

Psychologische Eignungsdiagnostik: In der psychologischen Eignungsdiagnostik besteht die Möglichkeit, jene Teilbereiche, in denen die Mindestkriterien nicht erreicht wurden, einmalig nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten zu wiederholen.

Klinisch-psychiatrisches Verfahren: Wird im klinisch-psychiatrischen Verfahren eine Auffälligkeit festgestellt, erfolgt eine Begutachtung durch einen von der Behörde bestellten Facharzt (Fachärztin) für Psychiatrie und Neurologie oder einen klinischen Psychologen (Psychologin).

Widerlegt dieses Gutachten die im klinisch-psychiatrischen Verfahren festgestellte Auffälligkeit, können Sie das Auswahlverfahren fortsetzen. Wird die Auffälligkeit durch das Gutachten bestätigt, ist das ein dauerhafter Ausschließungsgrund für den Polizeidienst.

Ärztliche Untersuchung: Bei der ärztlichen Untersuchung wird die gesundheitliche Eignung für den Exekutivdienst überprüft. Wird die körperliche Eignung vorübergehend abgesprochen, bleibt die Gültigkeit des Untersuchungsergebnisses so lange aufrecht, bis befundmäßig belegte neue Tatsachen vorgebracht werden, die geeignet sind, den medizinischen Ausschließungsgrund zu widerlegen.

Wird die körperliche Eignung gänzlich abgesprochen, kann das Auswahlverfahren nicht wiederholt werden.

Aufnahmegespräch: Das Aufnahmegespräch dient vor allem dazu, Sie persönlich kennenzulernen und die bisher im Aufnahmeverfahren gewonnenen Erkenntnisse zu konkretisieren sowie das Vorliegen der Eignung für den Polizeiberuf abschließend festzustellen. Das Gespräch wird von einer Kommission durchgeführt und dauert rund 45 Minuten. Sollte dabei eine Auffälligkeit festgestellt werden, scheiden Sie aus dem Aufnahmeverfahren aus. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, sich nach Ablauf der Frist von einem Jahr, gerechnet ab dem Tag der psychologischen Eignungsdiagnostik, neuerlich zu bewerben.

Die psychologische Eignungsdiagnostik sowie das klinisch-psychiatrische Verfahren werden Sie am Computer absolvieren, daher sollten Sie mit der Handhabung von Computermaus und Tastatur vertraut sein. Während der Testung am Computer sind zwei besonders geschulte Instruktorinnen bzw. Instruktoren anwesend, denen Sie zusätzlich zu den Erklärungen, die Sie vor Beginn der Testung erhalten und den Hinweisen während der Testung über den Computer, Fragen stellen können.

Das Auswahlverfahren enthält keine Prüfung mathematischer Kenntnisse, jedoch setzen wir die Beherrschung der Grundrechnungsarten voraus.

Ein Diktat ist nicht Teil des Auswahlverfahrens. Da im Exekutivdienst Deutschkenntnisse jedoch eine wesentliche Anforderung sind, erfolgt die Überprüfung der Rechtschreib- und Grammatikkenntnisse in anderer Form. Dazu werden am ersten Testtag im Rahmen der psychologischen Eignungsdiagnostik unterschiedliche Bereiche der österreichischen Rechtschreibung und Grammatik erhoben, indem Sie, nach einer ausführlichen Erklärung am Computer und vorangehender Übungsbeispiele, unterschiedlichste Aufgaben im Multiple-Choice-Format bearbeiten.

Wenn Sie sich im Vorfeld mit Beispielen vertraut machen wollen, die Sie im Rahmen der psychologischen Eignungsdiagnostik bearbeiten werden, finden Sie auf unserer Homepage entsprechende Aufgaben.

Die Testaufgaben am ersten Testtag werden am Computer absolviert. Die Antworten müssen je nach Aufgabenbereich entweder im Multiple-Choice-Format oder über ein Textfeld eingegeben werden. Sie haben vor jeder Aufgabengruppe die Möglichkeit, sich mit der Art der Aufgaben vertraut zu machen und können mindestens ein Übungsbeispiel absolvieren, das nicht gewertet wird und nicht zu Ihrem Testergebnis zählt.

Wenn Sie sich schon im Vorfeld mit Beispielen vertraut machen wollen, die Sie im Rahmen der psychologischen Eignungsdiagnostik bearbeiten werden, finden Sie auf unserer Homepage entsprechende Aufgaben.

Das Aufnahmeverfahren dauert von Beginn der Ausschreibung bis zur Aufnahme in die Polizeigrundausbildung sechs Monate. Im positiven Fall erhalten sie nach fünf Monaten ab Beginn der Ausschreibung die Einberufung in die Polizeigrundausbildung. Die Dauer des Aufnahmeverfahrens kann sich in Abhängigkeit Ihrer erbrachten Leistungen und durch Ihre Platzierung im Ranking verlängern, wenn Sie nicht für die Aufnahme, für die Sie sich beworben haben, einberufen werden.

Im gut sortierten Buchhandel ist Vorbereitungsliteratur zu finden, etwa Übungsmaterialien hinsichtlich der Überprüfung bzw. Verbesserung Ihrer Rechtschreib- und Grammatikkenntnisse. Wenn Sie sich schon im Vorfeld mit Beispielen vertraut machen wollen, die Sie im Rahmen der psychologischen Eignungsdiagnostik bearbeiten werden, finden Sie auf unserer Homepage entsprechende Aufgaben.

Der Besuch eines Vorbereitungskurses ist nicht notwendig, die wesentlichen Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie auf der Homepage des Innenministeriums. Wenn Sie sich sicherer fühlen, können Sie Vorbereitungskurse von privaten Anbietern in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus finden Sie auf unserer Homepage Aufgaben, wenn Sie sich schon im Vorfeld mit Beispielen vertraut machen wollen, die Sie im Rahmen der psychologischen Eignungsdiagnostik bearbeiten werden.

Im Rahmen des Aufnahmegesprächs geht es darum, Ihre Eignung für den Polizeiberuf abschließend zu beurteilen und gegebenenfalls noch offene Fragen zu klären. Für uns ist es wesentlich zu sehen, wie Sie kommunizieren, da Kommunikation im Polizeiberuf ein wichtiger Aspekt ist. Es interessiert uns außerdem, wie weit Sie sich mit dem Polizeiberuf auseinandergesetzt haben. Schließlich sollen nicht nur Sie für den Polizeiberuf geeignet sein, sondern auch der Polizeiberuf für Sie. Daher ist es gut, wenn Sie sich im Vorfeld über diese Punkte Gedanken machen.

Wenn Sie alle Kriterien im Auswahlverfahren erfüllen und auf Grund Ihrer Leistungen zu den Besten des jeweiligen Aufnahmeturnus gehören, sind es im Idealfall drei bis fünf Monate zum Ausbildungsbeginn. Ob Sie zur Grundausbildung zugelassen werden, erfahren Sie spätestens ein Monat vor Beginn der Grundausbildung.

Bei der ärztlichen Untersuchung wird die gesundheitliche Eignung für den Exekutivdienst überprüft.

Die endgültige Entscheidung über die Eignung obliegt der Polizeiärztin oder dem Polizeiarzt.

Gültigkeit der Testergebnisse

Wenn alle Mindestkriterien im Rahmen der Psychologischen Eignungsdiagnostik erreicht wurden, bekommen Sie einen Punktewert. Anderenfalls werden Ihre Punkte mit „Null“ festgesetzt.

Nur jene Bewerberinnen und Bewerber, die in allen Testteilen die geforderten Mindestkriterien erreichen sowie alle weiteren Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, werden in die Reihung aufgenommen und anhand des erzielten Gesamtpunktewerts in ein Ranking gebracht.

Um für eine Aufnahme in Frage zu kommen, müssen Sie unter den Besten des jeweiligen Ausschreibungszeitraumes sein.

Die erzielten Ergebnisse behalten für den Zeitraum von einem Jahr ihre Gültigkeit. Sollten Ihre Punkte nicht ausreichen, für die nächste Ausbildung einberufen zu werden, besteht ab der darauffolgenden Ausschreibung die Möglichkeit, sich für ein anderes Bundesland zu bewerben. Für nähere Informationen können Sie Sich an uns wenden.

Die erzielten Endergebnisse haben eine Gültigkeit von zwölf Monaten. Danach können Sie sich abermals bewerben und das Auswahlverfahren neuerlich absolvieren.

Allgemeines

Bei der Zuteilung zu Polizeiinspektionen können Präferenzen abgegeben werden, die Entscheidungen werden allerdings nach Bedarf vorgenommen.

Auch wenn wir eine Bundespolizei sind, bewerben Sie sich für eine der neun Landespolizeidirektionen, in der Sie das Auswahlverfahren durchführen. Je nach Leistung und Platzierung werden Sie in diese einberufen und die Polizeigrundausbildung absolvieren. In dem Bundesland, für das Sie aufgenommen werden, werden Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Polizeigrundausbildung mindestens fünf Jahre lang Ihren Dienst verrichten. Wenn Sie nach positiver Absolvierung des Auswahlverfahrens keine Einberufung in der Landespolizeidirektion erhalten, für die Sie sich beworben haben, kann Ihr Ergebnis auch für die Aufnahme in einem der anderen Bundesländer eingesetzt werden.

Während der Polizeigrundausbildung haben Sie in der Basis- und in der Vertiefungsausbildung, die in einem der Bildungszentren stattfinden, an den Wochenenden sowie an Feiertagen frei. Besondere Ereignisse können es jedoch erforderlich machen, dass Polizeischülerinnen und Polizeischüler im Rahmen größerer polizeilicher Einsatzlagen auch an Wochenenden oder Feiertagen eingebunden werden. Während des Berufspraktikums I und II sowie nach Abschluss der Polizeigrundausbildung versehen Sie Ihren Dienst in einer Polizeiinspektion im Wechsel-oder Gruppendienst, der auch in der Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen stattfindet.

Der Unterricht (Basis- und Vertiefungsausbildung) in der Polizeigrundausbildung findet in einem Bildungszentrum der Sicherheitsakademie des Innenministeriums von Montag bis Freitag von 7:30 bis 15:30 Uhr, statt. Über den Tag verteilt haben Sie Unterrichtseinheiten zu verschiedenen Bereichen, die Sie für Ihre Tätigkeit als Polizistin oder Polizist benötigen. Die Unterrichtseinheiten können Sie im Ausbildungsplan nachlesen.

Die Urlaubseinteilung für die Klassen in der Polizeigrundausbildung wird vom jeweiligen Bildungszentrum getroffen. Nachdem es sich um eine Berufsausbildung handelt und Sie ab einem bestimmten Ausbildungsgrad auch als Einsatzreserve in Frage kommen, gibt es keine klassischen “Schulferien“.

Ja natürlich! Die Eignung für einen Beruf hängt nicht vom Geschlecht, sondern von den persönlichen Stärken und Interessen ab. Schon seit Jahren arbeiten Frauen erfolgreich als Polizistinnen. Der Frauenanteil in der Exekutive beträgt rund 30 Prozent. Im täglichen Dienst werden Sie sowohl mit Kolleginnen als auch Kollegen zusammenarbeiten.

Für Interessentinnen und Interessenten am Polizeiberuf besteht ab dem vollendeten 17. Lebensjahr die Möglichkeit, im Rahmen von „Blaulichttagen“ Einblicke in die Ausbildung sowie in das Berufsbild von Polizistinnen und Polizisten zu bekommen. Bei Interesse wenden Sie sich per Mail an die gewünschte Landespolizeidirektion. Weitere Informationen finden Sie unter der Kategorie „Blaulichttage“ auf dieser Homepage.

Die Struktur der Polizei gliedert sich in eingeteilte, dienstführende und leitende Beamtinnen und Beamte Nach der Polizeigrundausbildung ist man eingeteilte Beamtin oder eingeteilter Beamter. Nach einer bestimmten Zeit in einer Polizeiinspektion, in der Sie Berufspraxis sammeln, haben Sie die Möglichkeit sich weiterzuentwickeln und eine Ausbildung zum dienstführenden Bediensteten (Chargenkurs) oder leitenden Bediensteten (Offizierskurs) zu absolvieren. Damit erreichen Sie jeweils höhere Dienstgrade.

Wenn Sie nach einer Elternkarenz wieder in den Beruf als Polizistin einsteigen, bietet die Polizei vielfältige Angebote, um Beruf und Familie zu vereinbaren: so sind etwa individuelle Teilzeitmodelle und flexible Dienstzeiten möglich. Sehr viele Polizistinnen und Polizisten mit Kindern versehen Ihren Dienst in einer Polizeiinspektion.

In der Regel werden Sie sind etwa zwei Drittel eines Zwölf-Stunden-Dienstes im Außendienst verbringen, als Fußstreife, im Streifendienst mit einem Streifenkraftwagen oder während einer Überwachungstätigkeit. Die Anzahl der Außendienststunden ist abhängig vom Bedarf und Arbeitsanfall im Außendienst und in der Polizeiinspektion.

Die Polizeigrundausbildung findet während der Theoriephasen (Basis- und Vertiefungsausbildung) von Montag bis Freitag, 7:30 bis 15:30 Uhr, statt. Um sich das Wissen für den Polizeiberuf anzueignen, müssen Sie voraussichtlich auch außerhalb dieser Zeiten lernen und mit den Inhalten der Grundausbildung beschäftigen. In den Praxisphasen und nach der Dienstprüfung sind auch Nacht- Wochenend- und Feiertagsdienste zu leisten. Es kann herausfordernd sein, dies mit einem privaten Studium zu kombinieren.

Innerhalb der Polizei gibt es nach einigen Jahren in einer Polizeiinspektion und nach dem Absolvieren der Dienstführenden-Ausbildung die Möglichkeit, die Offiziersausbildung anzustreben. Dabei handelt es sich um das berufsbegleitende Studium "Polizeiliche Führung" an der Fachhochschule Wiener Neustadt, das auf die Vereinbarkeit mit dem Polizeidienst ausgerichtet ist.