Karriere bei
der Polizei

Karriere bei
der Polizei

Der Arbeitgeber

Die Gewährleistung von Sicherheit ist die umfassende und verantwortungsvolle Kernaufgabe des Bundesministeriums für Inneres. Gemeinsam sorgen unsere 38.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit vollem Einsatz – 365 Tage im Jahr, 24 Stunden täglich – für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Österreich und aller Menschen, die hier leben. Sie tragen entscheidend dazu bei, dass Staat und Gesellschaft zuverlässig funktionieren.

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner © BMI / Karl Schober

„Österreichs Sicherheit messen wir sowohl an harten Fakten und Zahlen als auch am Sicherheitsgefühl der Menschen. Wir nehmen die Sorgen und Ängste aller in unserem Land stets ernst und wollen ihnen durch unsere gemeinsame Arbeit wirkungsvoll begegnen. Das ist nicht nur eine Frage professionellen und zukunftsorientierten Sicherheitsmanagements, sondern vor allem des persönlichen Einsatzes. Weil ich diesen Einsatz kenne und schätze, sind mir Leistungsgerechtigkeit, Qualitätsorientierung und ein Miteinander, das von Wertschätzung und Ehrlichkeit geprägt ist, sehr wichtig. Wenn es um Freiheit und Sicherheit geht, ziehen wir alle an einem Strang. Das ist mein Anspruch und diesem fühle ich mich verpflichtet.“

Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner

Vision 2030 Sicher.Österreich
Gemeinsam für ein freies und sicheres Österreich.
Mission Wir schützen aktiv und helfen den Menschen, wenn es darauf ankommt. Immer am Puls der Zeit, sorgen wir für ein freies und sicheres Österreich.
Vision 2030 Sicher.Österreich
Gemeinsam für ein freies und sicheres Österreich.
Mission Wir schützen aktiv und helfen den Menschen, wenn es darauf ankommt. Immer am Puls der Zeit, sorgen wir für ein freies und sicheres Österreich.

Gemeinsam. Sicherheit. Gestalten.

Das Innenministerium ist einer der größten Arbeitgeber Österreichs.

Bei uns zu arbeiten bedeutet, für die Sicherheit in diesem Land zu sorgen und sinnstiftende, verantwortungsvolle, abwechslungsreiche und spannende Aufgaben an den Dreh- und Angelpunkten der Republik zu übernehmen.


Ein Arbeitgeber. Viele Möglichkeiten.

Für alle,

  • die etwas bewirken wollen.
  • die ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten wollen.
  • die Karrieremöglichkeiten suchen.
  • die Abwechslung und Vielfalt schätzen.
  • denen Chancengleichheit wichtig ist.
  • die einen sicheren Arbeitsplatz schätzen.
  • die auf ein faires Gehaltsmodell Wert legen.

Wir sichern und gestalten die Zukunft Österreichs – rechtsstaatlich, qualitätsvoll und loyal.

Kompetenzen

Unser Anforderungsprofil besteht aus drei „Kernkompetenzen“ und zwei „Schlüsselkompetenzen“. Kernkompetenzen fassen die Summe der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissensbestände zusammen, die Personen in ihrem beruflichen Handeln benötigen. Schlüsselkompetenzen stellen den Schlüssel für ein situationsbezogenes Verstehen, Reflektieren und Umsetzen der Kernkompetenzen dar.

Kompetenzprofil für den
uniformierten Polizeidienst

Wahrnehmungs- und
Reflexionskompetenzen

Einsatzbereitschaft
Beurteilungsvermögen
Problemlösungsbereitschaft

Polizeifachliche Kompetenzen

Fachwissen
Fachübergreifende Kenntnisse
Systemisch-methodisches Vorgehen

Sozial-kommunikative Kompetenzen

Teamfähigkeit
Hilfsbereitschaft
Kommunikationsfähigkeit

Personale Kompetenzen

Eigenverantwortung
Glaubwürdigkeit
Zuverlässigkeit

Situationsadäquate Handlungskompetenzen

Belastbarkeit
Konfliktlösungsfähigkeit
Ergebnisorientiertes Handeln

Foto 'Einsatzkommando Cobra' © BMI / Gerd Pachauer

Ausbildung

Die Polizeigrundausbildung ist so vielfältig wie der Beruf selbst. Sie ist praxisorientiert mit einer bestmöglichen Vernetzung der verschiedenen Ausbildungsinhalte. Die Ziele sind Handlungssicherheit und Bürgernähe auf Basis menschenrechtskonformen Verhaltens.

  • Basisausbildung – zwölf Monate
    Während der ersten zwölf Monate erhalten Sie rechtliche, einsatztaktische und -technisches Basiswissen, das Sie für den Dienst in einer Polizeiinspektion benötigen.
  • Berufspraktikum I – drei Monate
    Drei Monate lang werden Sie in einer Polizeiinspektion den Dienstbetrieb kennen lernen. Das Berufspraktikum dient zur Vermittlung des dienstbetrieblichen Wissens und zur Beurteilung Ihrer persönlichen und fachlichen Eignung für den Polizeidienst.
  • Vertiefung – fünf Monate mit anschließender Dienstprüfung
    Zurück in der Schule werden Sie die Ausbildungsinhalte, Erlebnisse und Erfahrungen Ihres Praktikums reflektieren. Darüber hinaus erfolgt eine weitere Vertiefung, um Sie für Ihr Berufspraktikum II vorzubereiten. Die Dienstprüfung findet danach statt. Nach der Dienstprüfung folgt das Berufspraktikum II.
  • Berufspraktikum II – vier Monate
    Hier werden Sie kontinuierlich auf Ihre zukünftige Tätigkeit vorbereitet.

Beschreibung unserer vielfältigen Ausbildungsinhalte

AUSBILDUNGS­SCHWERPUNKTE

  • Persönlichkeits­bildende und sozialkommunikative Elemente wie Psychologie, Kommunikation und Konfliktmanagement, Berufsethik und Menschenrechte.
  • Rechtsmaterien, die die Grundlage für das Einschreiten bilden wie Straf- und Privatrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, Sicherheitspolizei­recht.
  • Polizeispezifisches Wissen wie interne Dienstvorschriften, Kriminalistik, Englisch, polizeispezifische Anwender­programme.
  • Angewandte Trainings wie Einsatztraining einschließlich Schießausbildung und Szenarientrainings, Sport, Erste Hilfe.

STANDORTE

Die Sicherheitsakademie als zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung des Bundesministeriums für Inneres betreibt österreichweit zwölf Bildungszentren mit den Standorten Eisenstadt, Krumpendorf am Wörthersee, Traiskirchen, St. Pölten, Ybbs/Donau, Linz, Wels, Salzburg, Graz, Absam, Feldkirch und Wien. Die Polizeigrundausbildung erfolgt möglichst in jenen Bildungszentren, die im jeweiligen Aufnahmebundesland liegen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei den Aufnahmestellen der Landespolizeidirektionen.

Kartenansicht der Ausbildungsstandorte

Symbolbild der Österreich-Karte

Ihre Zukunft bei der Polizei

Nach der bestandenen Dienstprüfung beginnt die Dienstzeit in einer Inspektion. Es erfolgt die Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit.

Streifendienst

Der Streifendienst wird an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr durchgeführt und ist die wesentliche Säule der polizeilichen Arbeit.

Die Polizistinnen und Polizisten werden dabei mit allen polizeilichen Sachverhalten (Fahndungen, Verkehrsunfällen, Diebstählen, Gewaltdelikten, Todesfällen usw.) konfrontiert. Sie wehren akute Gefahren ab, leiten Maßnahmen ein, nehmen Anzeigen auf und helfen Opfern. Der Streifendienst ist eine herausfordernde, vielfältige und spannende Tätigkeit. Nach Absolvierung der Polizeischule versehen Polizistinnen und Polizisten im Streifendienst einer Polizeiinspektion ihren Dienst. Im Exekutivdienst werden Polizistinnen und Polizisten jeden Alters eingesetzt. Durch diese Tätigkeit wird auch die Voraussetzung geschaffen, sich für andere polizeiliche Aufgaben zu qualifizieren, da die Polizeiarbeit von Grund auf erlernt werden muss.

EINSATZBEREICHE DER POLIZEI:

Foto 'Streifendienst' © BMI / Gerd Pachauer

Arbeitszeitmodelle

Die Polizei ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr im Einsatz. Dazu sind Polizistinnen und Polizisten je nach Funktion und Aufgabe im Schicht- oder im Wechseldienst eingesetzt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Durchschnitt 40 Stunden. Polizeidienst ist herausfordernd. Um die Verfügbarkeit der Polizei und damit die Sicherheit der Menschen in unserem Land zu gewährleisten, müssen Überstunden geleistet werden. Es kann vorkommen, dass Einsätze und Amtshandlungen länger dauern, als die vorgesehene Dienstzeit. Dennoch müssen Berichte und Anzeigen unverzüglich verfasst werden. Überstunden werden bei der Polizei finanziell abgegolten.

Außendienst

Wechseldienst

  • Individueller monatlicher Dienstplan
  • Ein Plandienstwochenende
  • Zumindest ein dienstfreies Wochenende pro Monat
  • 28 Journaldienststunden

Schichtdienst (meist urbane Gebiete)

  • Gruppendienstplan (5 oder 6 Gruppen zu je zwei Untergruppen)
  • Festgelegter Dienstrhythmus (z.B. Tag – Nacht – Tag – Frei - Frei – Tag….)

Innendienst

Normaldienstplan

  • möglichst gleichmäßige Verteilung der Wochendienstzeit Montag – Freitag
  • Dienstleistungen am Wochenende nur in Ausnahmefällen

Gleitzeit

  • Sonderform des Normaldienstplans
  • Beginn und Ende der Dienstzeit innerhalb festgesetzter Grenzen (Gleitzeitrahmen) selbst bestimmbar

Gehalt

Bruttobezug für Bedienstete des Exekutivdienstes

Monatlicher Brutto-Verdienst während der Grundausbildung auf Basis der Gehaltsansätze 2024:

1. Ausbildungsjahr

ca. € 2.295,-

2. Ausbildungsjahr

ca. € 2.795,-

theoretische Lehrgangsabschnitte

ca. € 3.010,-

praktische Lehrgangsabschnitte

Nach Absolvierung der Grundausbildung und Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis folgt eine Verwendung auf einer Polizeidienststelle. Dort gebührt neben dem Grundbezug eine Reihe von Zulagen/Nebengebühren, deren Ausmaß stark vom Arbeits- und damit vom Mehrleistungsanfall an der jeweiligen Dienststelle abhängig ist. Die Angabe exakter Verdienstsummen ist daher nicht möglich. Als Richtwert für den monatlichen Brutto-Gesamtverdienst unmittelbar nach Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis kann ein Betrag von etwa 4.690 Euro angenommen werden.

Sofern keine Karriere in einer höheren Verwendungsgruppe absolviert wird, kann bei Verbleib in der niedrigsten Verwendungsgruppe gegen Ende der aktiven Laufbahn durchaus mit einem Gesamtverdienst von 6.690 Euro oder sogar auch darüber gerechnet werden.

Beispielhafte Darstellung von fiktiven Karriere- bzw. Verdienstmöglichkeiten

Die Gehaltsangabe von monatlich brutto 4.690 Euro ergibt sich aus einer bundesweiten Durchschnittsbetrachtung der Stundenleistung einer Beamtin/eines Beamten der Verwendungsgruppe E2b in der Gehaltsstufe 2, von deren Erreichung bei einer normalen Verwendung im Exekutivdienst grundsätzlich ausgegangen werden kann.


Bruttobezug für Vertragsbedienstete in exekutivdienstlicher Verwendung im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich (FGB)

Monatlicher Brutto-Verdienst während der Grundausbildung auf Basis der Gehaltsansätze 2024:

Grundausbildung 6 Monate:

ca. € 2.295,-

Monatlicher Brutto-Verdienst nach Abschluss der Grundausbildung auf Basis der Gehaltsansätze 2024:

ca. € 3.000,-

Ab 7. Monat (nach Abschluss Grundausbildung):

ca. € 3.027,-

Nach gesamt 1-jähriger Dienstverrichtung (Besoldungsdienstalter)

ca. € 3.056,-

Nach gesamt 2-jähriger Dienstverrichtung (Besoldungsdienstalter)

Nach Absolvierung der Grundausbildung folgt eine Verwendung auf einer Polizeidienststelle. Dort gebührt neben dem Grundbezug eine Reihe von Zulagen/Nebengebühren, deren Ausmaß stark vom Arbeits- und damit vom Mehrleistungsanfall an der jeweiligen Dienststelle abhängig ist. Die Angabe exakter Verdienstsummen ist daher nicht möglich.

Als Richtwert für den monatlichen Brutto-Gesamtverdienst unmittelbar nach Absolvierung der Grundausbildung kann ein Betrag von etwa 4.510 Euro angenommen werden.