Der Begriff „Kompetenz“ ist vielschichtig und wird je nach Disziplin unterschiedlich definiert und begründet. Das Kompetenzmodell von Erpenbeck und Heyse bildet die Basis für das Kompetenzprofil. Kompetenz wird dabei als Vermögen, in komplexen und dynamischen Situationen selbstorganisiert und erfolgversprechend zu handeln verstanden. Das Anforderungsprofil besteht aus drei „Kernkompetenzen“ und zwei „Schlüsselkompetenzen“. Kernkompetenzen fassen die Summe der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissensbestände zusammen, welche Personen in ihrem beruflichen Handeln benötigen. 6 Schlüsselkompetenzen stellen den Schlüssel für ein situationsbezogenes Verstehen, Reflektieren und Umsetzen der Kernkompetenzen dar.
1. Kernkompetenzen:
Die polizeifachlichen Kompetenzen umfassen nicht nur theoretisches und methodisches Wissen, sondern auch die Fähigkeiten und Fertigkeiten, sich polizeifachliches Wissen selbstorganisiert anzueignen und umzusetzen. Individuelle Werthaltungen sowie Einstellungen zur Gesellschaft und zum Beruf stellen wesentliche Elemente der personalen Kernkompetenzen dar. Die sozial-kommunikativen Kompetenzen beziehen sich darauf, dass Polizistinnen und Polizisten kommunikativ agieren und sich wertschätzend und respektvoll mit anderen auseinandersetzen können.
1.1 Polizeifachliche Kompetenzen (Kernkompetenz):
Fachwissen: „Das Vermögen über jenes Wissen, das zur ordentlichen Bewältigung der Anforderungen einer Tätigkeit notwendig ist. Es umfasst also Fachwissen im engeren Sinne und Generalistenwissen unter Einbeziehung von entsprechenden Hilfsmitteln z.B. EDV)“
Fachübergreifende Kenntnisse: „umfassen das Wissen über Hintergründe sowie politische, juristische, soziologische, pädagogische und andere Zusammenhänge. Diese Kompetenz schließt ein umfassendes Allgemeinwissen mit ein und ermöglicht das Betrachten und Beurteilen einer Sache aus mehreren Perspektiven.“
Systemisch-Methodisches Vorgehen: „das fachliche Wissen systematisch-methodisch umsetzen und anwenden zu können. Das Vermögen, die situativ geeignete Methode anzuwenden, um das gesteckte Ziel zu erreichen.“
1.2 Personale Kompetenzen (Kernkompetenz):
Eigenverantwortung: „Bereitschaft zum selbstständigen Lösen von Aufgaben, ohne die Verantwortung auf andere abwälzen zu wollen. Verbunden sind damit das Ausnutzen des eigenen Handlungsspielraumes und das Erkennen von Gestaltungsfreiräumen. Darunter fällt auch die Kompetenz sich eigenständig körperlich und geistig „fit“ zu halten, um den Anforderungen verschiedener Situationen gewachsen zu sein.“
Glaubwürdigkeit: „das Handeln in Einklang mit den eigenen Einstellungen, Worte und Taten stimmen also überein, das Verhalten ist authentisch. Glaubwürdige Menschen können Vertraulichkeit wahren und eigene Fehler eingestehen.“
Zuverlässigkeit: „Berechenbarkeit in Bezug auf Regeln, vorgeschriebene Arbeitsabläufe, Vereinbarungen, Sicherheitsbestimmungen, Termine, Richtlinien oder ähnliches. Zuverlässigkeit bildet eine Basis für Vertrauen und ermöglicht damit auch das Delegieren.“
1.3 Sozial-Kommunikative Kompetenzen (Kernkompetenz):
Teamfähigkeit: „Persönliche Bereitschaft und Fähigkeit, in Gruppen zu arbeiten. Teamfähigkeit schließt das Vermögen mit ein, Meinungen anderer zu akzeptieren und in den Arbeitsabläufen kooperativ weiterzuentwickeln.“
Kommunikationsfähigkeit: „Das Vermögen, verständlich zu kommunizieren aber auch die Fähigkeit, zuhören zu können. Darüber hinaus schließt diese Kompetenz die Fähigkeit ein, körpersprachliche Signale zu entschlüsseln und Fragen richtig zu stellen. Einfachheit, Gliederung und Prägnanz in der sprachlichen Ausdrucksweise wird ebenso als Teil der Kommunikationsfähigkeit angesehen.“
Hilfsbereitschaft: „abhängig von der persönlichen Bereitschaft, anderen Erleichterung zu verschaffen oder sie aus irgendwelchen Einschränkungen und Notlagen zu befreien. Diese Kompetenz erfordert auch den Blick nach „außen“, das Erkennen von Hilfsbedürftigkeit.“
2. Schlüsselkompetenzen:
Die Schlüsselkompetenzen „Situationsadäquate Handlungskompetenzen“ sowie „Wahrnehmungs- und Reflexionskompetenzen“ werden als Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung der Kernkompetenzen in der Polizeiarbeit verstanden. Sie zielen einerseits darauf ab, dass Polizisten und Polizistinnen in Situationen angemessen, sensibel und polizeiadäquat agieren und andererseits die Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen ihr Handeln reflexiv wahrnehmen können.
2.1. Wahrnehmungs- und Reflexionskompetenzen (Schlüsselkompetenz):
Einsatzbereitschaft: „sich für gemeinsame Arbeitsziele einsetzen und durch eigenes Engagement und entschlossenes Handeln andere „mitreißen“ können. Diese Teilkompetenz umfasst die Missbilligung von Trägheit und Passivität ebenso wie eine hohe Leistungsbereitschaft.“
Beurteilungsvermögen: „die Fähigkeit, Situationen, Widersprüche, Schwierigkeiten und Konflikte auf, die Ihnen zugrunde liegende Sachverhalte zurückführen zu können und Lösungswege zu erkennen. Es beinhaltet auch die Fähigkeit in schwierigen Situationen „cool“ zu bleiben und den Überblick bewahren zu können.“
Problemlösungsbereitschaft: „die Kompetenz, problematische Situationen in ihren Strukturen zu identifizieren und Problemlösungsprozesse initiieren zu können, um dadurch die notwendigen Kommunikations- und Kooperationsstrukturen zu schaffen.“
2.2. Situationsadäquate Handlungskompetenzen (Schlüsselkompetenz):
Belastbarkeit: „das Vermögen, auch unter sehr schwierigen Bedingungen und persönlichen Anspannungen Fehlreaktionen weitgehend zu vermeiden sowie ziel- und ergebnisorientiert zu handeln.“
Konfliktlösungsfähigkeit: „Die Bereitschaft, an Konflikten zu arbeiten und als die Fähigkeit, sie konstruktiv zu nutzen sie gegebenenfalls zu vermeiden, Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und umzusetzen.“
Ergebnisorientiertes Handeln: „Die Arbeit in der Organisation ist auf konkrete Ergebnisse ausgerichtet. Letztlich zählt nicht was individuell gewollt oder gewünscht ist – sondern das was tatsächlich erreicht wurde. Ergebnisorientiertes Handeln setzt in erster Linie Handlungskompetenz und Fach- und Methodenkompetenz voraus"